Manfred Schrodt * Dipl.-Physiker, Dipl.-Ing. W. Degenhardt Kfz.-Meister
34123 KASSEL-B., Gecksbergstr. 2
Tel. 0561 / 52 63 25 Fax 0561 / 52 84 45;
*von der Ingenieurkammer Hessen als Beratender Ingenieur zugelassen
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GUTACHTEN / EXPERTISE
Betrifft: Rechtsstreit E gegen P u.a.
Az. XY
Ergebnis :
Anhand der Beschädigungsstrukturen waren beide Fahrzeuge im Moment des Erstkontaktes in einer rückwärtigen Fahrbewegung.
Ein Stehen des klägerischen Fahrzeuges ist ausgeschlossen.
- Vorwort
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Am XX.XX.XX erhielt ich vom Amtsgericht M den Auftrag, ein schriftliches Gutachten zum unten genannten Vorgang zu erstatten. Dazu erhielt ich die Akten bis Bl. 29 und es wurden von den Parteien Original-Lichtbilder zur Verfügung gestellt.
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Die unten genannten Beteiligten waren in ein Unfallereignis verwickelt. Der Unfallhergang ist unklar.
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Ort, Datum, Uhrzeit : M, XX.XX.XX -Straße gegenüber Nr. 23 a
Witterung : Tageslicht, trocken
Fahrbahn : trocken
Beteiligte : 01) E
Pkw BMW 123d,
02) P
Pkw BMW,
- Beweisbeschluss des Gerichts
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Es soll Beweis erhoben werden über den streitgegenständlichen Verkehrsunfall durch Einholung eines Sachverständigengutachtens.
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5.1. Grundlagen
Zur Analyse des streitgegenständlichen Unfallgeschehens steht die Akte des AG M bis Bl. 29 zur Verfügung. Darin befinden sich Lichtbildkopien der Fahrzeugendstellungen.
Weiter wurden die Originallichtbilder des beschädigten klägerischen Fahrzeuges zur Verfügung gestellt.
5.2. Schäden am Fahrzeug des Klägers
Am klägerischen BMW 123d zeigen sich Schäden im unmittelbaren Eckbereich hinten links.
Man erkennt einen deutlichen Streifverlauf, der sich hier von hinten nach vorn erstreckt (auf dem Lichtbild also von rechts nach links). Dies ist insbesondere im Bereich unterhalb der Stoßleiste links zu ersehen, in dem sich eine Kante im Bruchbereich des Kunststoff-Stoßfängers gebildet hat, an deren Verformungsspitze der Spurverlauf beginnt und dann unter Abschwächung nach vorn (also nach links hin auf dem Lichtbild) weiter läuft.
Weiter zeigt sich eine deutliche Eindrückung der Stoßfängerverkleidung von hinten nach vorn im oben markierten Bereich. Diese Eindrückung kann nur dann in der vorliegenden Form und Position entstehen, wenn eine deutliche Kraft genau in Fahrzeuglängsachse von hinten nach vorn einwirkt.
Beide Schadensstrukturen belegen eindeutig, dass dieses Fahrzeug im Moment der Kollision bei der hier vorliegenden Anstoßsituation in einer rückwärts gerichteten Bewegung gewesen sein muss.
5.3. Schäden am Fahrzeug des Beklagten
Vom Beklagtenfahrzeug liegen hier keine digitalen Aufnahmen vor. Es wurden Vergrößerungen vom Beklagtenvertreter zur Verfügung gestellt, die hier digitalisiert und gezeigt werden:
Auf diesem Lichtbild ist links das Beklagtenfahrzeug in dessen Endstellung zu sehen. Man erkennt dessen hintere rechte Stoßfängerecke sowie die weiter oberhalb liegende Streifbeschädigung an der Seitenwand.
Der Schadensverlauf ist hier ebenfalls zu erkennen an dessen Beginn im intensiveren Bereich und dessen Ende unter Abschwächung der Intensität: Beginn hinten und Ende weiter vorn (auf dem Lichtbild also verlaufend von links nach rechts).
Dies belegt hier, dass sich dieses Fahrzeug im Moment der Schadensentstehung in einer rückwärts gerichteten Bewegung befunden haben muss.
5.4. Unfallanalyse
Da sich anhand der Beschädigungsstrukturen ergibt, dass beide Fahrzeuge im Moment des Erstkontaktes in einer rückwärtigen Bewegung waren, wurde beiliegende Skizze des Ablaufes gefertigt:
Dabei zeigt die durchgezogene Linie ungefähr den Verlauf der Bordsteinkante an und beide Fahrzeuge sind mit etwa identischer Geschwindigkeit in die Kollision gefahren. Die genaue Höhe dieser Geschwindigkeit ist hier nicht exakt zu ermitteln, diese kann aber anhand der Beschädigungen auf einen Bereich von 2 bis 5 km/h eingegrenzt werden.
Der klägerische Pkw hat im Moment der Kollision nicht gestanden.
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Anhand der Beschädigungsstrukturen waren beide Fahrzeuge im Moment des Erstkontaktes in einer rückwärtigen Fahrbewegung.
Ein Stehen des klägerischen Fahrzeuges ist ausgeschlossen.
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Vorstehendes Gutachten wurde unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstattet
Dipl.-Ing. , Dipl.-Physiker Manfred Schrodt
Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle
sowie für Kraftfahrzeugschäden und –bewertungen
Havariekommissar – Transportschäden – Motorschäden
Von der Ingenieurkammer Hessen als Beratender Ingenieur zugelassen
Verwendete Literatur
[1] Burg, Heinz
Rechnerunterstützte Rekonstruktion von Verkehrsunfällen
Dissertation, TU Berlin 1984
[2] Burg / Lindenmann
Unfallversuche
Verlag Information Ambs GmbH, Kippenheim, 1982
4] Burg / Rau
Handbuch der Verkehrsunfallrekonstruktion
Verlag Information Ambs , Kippenheim, 1981
[5] Danner / Halm
Technische Analyse von Verkehrsunfällen
Kraftfahrtechnischer Verlag, München, 1981
[6] M. Mitschke
Dynamik der Kraftfahrzeuge, Springer Verlag, Berlin, 1982
[8] Burckhardt / Burg
Berechnung und Rekonstruktion des Bremsverhaltens von Pkw
Verlag Information Ambs, Kippenheim, 1988
[9] Becke / Golder
Vermeidbarkeits-Betrachtungen im Weg-Zeit-Diagramm
Ing.-Büro Schimmelpfennig und Becke, Münster, 1985
[11] Weiss / Gröbenzell
Untersuchung und Rekonstruktion von Ausweich- und
Fahrspurwechselvorgängen
VDI Verlag, Düsseldorf, 1988
[12] Hugemann
Unfallrekonstruktion, Darmstadt 2007
Partnerschaften und Mitgliedschaften
Ordentliches Mitglied des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen BVSK in Berlin.
Ordentliches Mitglied des Europäischen Vereins für Unfallforschung EVU in Wiesbaden.
Ordentliches Mitglied im Verein Deutscher Ingenieure VDI in Düsseldorf
Fachgebiet Fahrzeugtechnik.
Partnerschaft mit CLASSIC-DATA in Castrop-Rauxel für Oldtimer-Bewertungen und Oldtimer-Schäden.
Von der Ingenieurkammer Hessen als Beratender Ingenieur zugelassen